AGB
§1 Geltungsbereich
Vorliegende Geschäftsbedingungen werden integrierender Vertragsbestandteil und sind somit rechtsverbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der SANTEC Systems AG (nachfolgend als „Lieferant“ bezeichnet) als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Alle Vereinbarungen, welche von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im SES Online-Store publiziert sind, gelten als Angebote. Diese Angebote können jederzeit im Falle einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Hersteller, Lieferanten) aufgelöst werden. Bestellungen sind für den Lieferant erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich, eine entsprechende Auftrags-Bestellbestätigung wird per E-Mail an den Kunden gesendet. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit oder wird der Kauf durch den Kreditkartenanbieter abgelehnt, so ist der Lieferant von seiner Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Preise
Massgebend sind die in der Auftrags-Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und vorgezogene Recycling gebühren.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, vom Besteller ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein Netto zu leisten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ausstehende Betrag auf einem durch den Lieferanten bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Leistet der Besteller eine Zahlung nicht vertragsgemäss, so ist der Lieferant berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 5 % ab dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu verlangen und eine Nachfrist für die Leistung der Zahlung zu setzen. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist der Lieferant berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Jedenfalls ist der Lieferant zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Bestellers auf Verrechnung ist ausgeschlossen.
§5 Verschlechterung der Vermögenslage beim Besteller
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder werden weitere Umstände bekannt, die nach pflichtgemässem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse schliessen lassen, ist der Lieferant berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder ausstehende Lieferungen zurück zu behalten. Insoweit tritt die Vorleistungspflicht des Lieferanten zurück.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Besteller hat den Lieferanten von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvoll-streckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen der Produkte unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller haftet gegenüber dem Lieferanten für alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung sowie durch erforderliche Interventionen entstehen.
§7 Lieferzeit
Nach Zahlungseingang erfolgt die Zustellung von Lagerware innerhalb von 1-3 Werktagen in ordentlicher Verpackung.
§8 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Lieferant die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Lieferant ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§9 Übergang von Nutzen und Gefahr
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über.
§10 Gewährleistung
Der Lieferant gewährleistet lediglich, dass die Lieferung hinsichtlich Material und Ausführung keine Mängel aufweist, die ihre Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Der Besteller hat dem Lieferanten offene Mängel innert 8 Tagen nach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Zeigt der Besteller offene Mängel nicht rechtzeitig an, gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel sind dem Lieferanten innert 8 Tagen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate nach der Lieferung bzw. Filialabholung. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Der Lieferant verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist nachgewiesene Mängel nach seiner Wahl nachzubessern oder die schadhaften Teile zu ersetzen. Weitere Mängelrechte kann der Besteller nicht geltend machen, insbesondere hat er kein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz. Der Lieferant kann die Garantie wahlweise durch a) kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkt weiter); b) teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist mind. 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches); c) Ersatz durch ein neues Produkt; d) Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung); oder e) Minderung erbringen.
§11 Haftung
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
§12 Erfüllungsort
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gilt der Sitz des Lieferanten als Erfüllungsort für beide Parteien.
§13 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Die von uns bei den gelieferten Waren erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten, die Montage ist durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der Nichtbeachtung von geltenden Normen und Richtlinien entfällt jede Haftung unsererseits.
§14 Stornierung und Vertragsauflösung
Bestellungen im SES Online-Store sind gemäss Ziff. 2 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Ware und/oder Leistung verpflichtet. Stornierungen seitens des Vertragspartners sind gänzlich nicht möglich. Eine Verweigerung der Annahme der bestellten Ware, die Nichtabholung im Abholcenter des Lieferanten sowie das Ausbleiben einer Voraus- oder Teilzahlung innerhalb von 20 Arbeitstagen behält sich der Lieferant ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren. In jedem dieser Fälle wird vom Vertragspartner eine Umtriebsentschädigung von 30% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50.00 zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten geschuldet. Der Vertragspartner hat ausschliesslich im Falle der gemäss Ziff. 2 der AGB erwähnten Lieferunmöglichkeit das Recht, nach 20 Arbeitstagen den Vertrag aufzulösen, jedoch nur auf die Vertragspositionen welche von der Lieferunmöglichkeit betroffen sind. Im Falle einer solchen Vertragsauflösung durch den Vertragspartner wird ein allfällig bereits geleisteter Kaufbetrag für die erwähnte Vertragsposition dem Vertragspartner vollumfänglich zurückerstattet. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen. Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Vertragspartner können ausnahmslos keinerlei Schadenersatzforderungen gegenüber dem Lieferant geltend gemacht werden.
§15 Retouren
Ausserhalb von Garantiefällen hat der Kunde das Recht, Muster und Produkte nach Voranmeldung des Kunden zurückzugeben (mit Ausnahme von Produkten, welche auf Kundenwunsch beschafft oder hergestellt wurden; diese sind von der Rücknahme ausgeschlossen). Bei Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Retourenformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an den Lieferanten zur Retourenabwicklung eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat in der Originalverpackung sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung ausgeschlossen.
Defekte Produkte werden nach Erhalt geprüft und repariert oder ersetzt. Eine Rückerstattung des Kaufbetrags ist nicht vorgesehen. Wenn das Produkt aufgrund falscher Handhabung defekt ist und repariert werden muss wird eine Umtriebsentschädigung verrechnet. Grundsätzlich ist eine "Bring-In" Garantie vorhanden. Produkte müssen in der Originalverpackung dem Lieferanten zurückgesendet werden. Das Organisieren der Abholung per Spedition bei einem Garantiefall kann auch durch den Lieferanten erfolgen. Kosten werden anteilmässig verrechnet und vor der Abholung kommuniziert. Produkte können auch beim Lieferanten in Aarau vorbeigebracht werden. Der Lieferant übernimmt grundsätzlich keine Rücksendekosten.
§16 Widerrufsrecht
Sofern in der Produktbeschreibung nicht anders erwähnt, ist die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufbar. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung). Die Kosten für die Rücksendung sind durch den Kunden zu tragen.
Wir erstatten dem Kunden nach Eingang der Ware den Kaufpreis unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen.
Der Widerruf ist zu richten an:
SANTEC Systems AG
Weihermattstrasse 86
CH-5000 Aarau
Nach Ablauf der oben genannten Frist von 14 Tagen gelten bestellte Vertragsprodukte als fest gekauft. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
§1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
SANTEC Systems AG
Aarau, 21. November 2019